Wir sind Wahlarzt-Ordination. Eine Wahlarzt-Ordination ist eine Ordination ohne Kassenvertrag. Dies bedeutet, dass die ärztlich getätigten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet werden. Sie haben jedoch ein Recht auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars durch Ihre Krankenkasse.
Unser Personal reicht für Sie gerne das Wahlarzthonorar zur Rückerstattung in Ihre Krankenkasse ein. Die Krankenkasse refundiert 80 Prozent jenes Betrages, den ein Vertragsarzt für die gleiche Behandlung bekommen würde. Das entspricht in der Regel 30% – 70% unseres Honorars.
Die Schwankung ergibt sich daraus, dass wir für unsere Leistungen ein Pauschalhonorar veranschlagen, unabhängig davon wieviel Zeit oder wieviele Untersuchungen für eine Behandlungssitzung anfallen.