ERSTE UND ZWEITE AUGENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
(9.–14. Lebensmonat und 22.–26. Lebensmonat)
Die erste augenärztliche Untersuchung sollte zwischen dem neunten und dem 14. Lebensmonat erfolgen. Diese wird meist vom Kinderfacharzt durchgeführt. Bei Bedarf verweist der Kinderarzt an einen Augenfacharzt. Die zweite Untersuchung sollte jedenfalls beim Augenarzt durchgeführt werden und findet zwischen dem 22. und dem 26. Lebensmonat statt.
Nach einer ausführlichen Anamnese, im Rahmen welcher ich mich erkundige, ob Ihnen Veränderungen oder mögliche Sehstörungen aufgefallen sind, erfolgt eine Untersuchung der Sehschärfe, des vorderen Augenabschnitts und des Augenhintergrunds.
Die Augenuntersuchung im frühesten Kindesalter ist die wichtigste Vorsorgeuntersuchung im Leben eines jungen Menschen.
Sie sollte um das zweite Lebensjahr durchgeführt werden und ist im Mutter-Kind-Pass vom 22.- 26. Lebensmonat vorgesehen.
Bis zum zehnten Lebensjahr sollte bei jedem Kind ein Mal jährlich eine Kontrolluntersuchung durchgeführt werden.
Entsprechend wichtig ist ein gut entwickeltes Sehen von Kindheit an. Nur wenn den Augen in den ersten Lebensjahren ein scharfes Netzhautbild angeboten wird, erlernt das Gehirn, diese Informationen zu verarbeiten – das Kind sieht scharf. Ist diese sensible Phase für das Erlernen des Sehens vorbei, kann sie nicht nachgeholt werden, das Auge bleibt für immer schwachsichtig. Das wird dann besonders tragisch, wenn dem „besser sehenden" Auge irgendwann etwas zustoßen sollte.
Störungen des Sehens können schon in den ersten Lebensmonaten auftreten und bleiben häufig unerkannt, da die Sehbehinderungen kosmetisch unauffällig sind. Je früher eine Sehschwäche erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten auf eine Verbesserung.
WEITERE UNTERSUCHUNGEN IM KINDESALTER
Augenärztliche Kontrollen bei Schulkindern sollten regelmäßig erfolgen, da ein reduziertes Sehvermögen Kopfschmerzen und Müdigkeit sowie Leseunlust verursachen und folglich zu schlechteren schulischen Leistungen führen kann.
Die augenärztlichen Untersuchungen sind für das Kind schmerzlos. Wir verfügen über sehr viel Erfahrung in der Untersuchung und Behandlung von Kindern.
Ganz ohne Stress und mithilfe von spielerischem Heranführen versuchen wir Kinder behutsam mit den Untersuchungen vertraut zu machen und ihnen eine mögliche Angst vor medizinischen Geräten und Untersuchungsverfahren von Anfang an zu nehmen.
Wir betreuen in unserer Augenarzt-Ordination Kinder jeder Altersstufe, von Säuglingen bis hin zu Schülern.
Schon im ersten Lebensjahr des Kindes, kann mittels der manuellen Skiaskopie festgestellt werden, ob Ihr Kind gut sieht oder eine Anlage zu Sehschwäche (Amblyopie) besteht. Diese Untersuchung ist nur mit erweiterten Pupillen möglich und darf wegen der Tropfengabe nur durch einen Augenarzt durchgeführt werden.
Was sind wichtige Informationen für Eltern?
- Die ersten Lebensmonate sind die wichtigste Zeit für die Sehentwicklung Ihres Kindes
- Unbemerkte Augenfehler können zu einer bleibenden Sehschädigung führen (Schwachsichtigkeit kann nicht mehr korrigiert werden)
- Eine verzögerte Sehentwicklung führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung
Wann sollten Sie sofort Augenarzt aufsuchen?
- Bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen (zB Augenzittern, Schielen, grau-weißlich-erscheinende Pupillen; große lichtscheue Augen, verklebte Augen, Lidveränderungen)
- Bei jedem Verdacht, dass Ihr Kind eine Augenerkrankung haben könnte, wie zB bei fehlendem Blickkontakt ab der 4. bis zur 6. Lebenswoche, bei Risikokindern (zB Frühgeburten), bei verzögerter Allgemeinentwicklung sowie bei relevanten Augenerkrankungen in der Familie.
Warum sollten auch Kinder mit Verdacht auf Lese- und Rechtschreibschwäche zum Augenarzt?
Manchmal bestehen unerkannte Refraktionsprobleme oder motorische Augenmuskelstörungen, die Lesen und Schreiben erschweren können. Durch Behandlung dieser Defizite kann eine Fehldiagnose verhindert und dem Kind damit geholfen werden.
Wie können Sie vorsorgen?
- Eine regelmäßige Kontrolle bei Ihrem Augenarzt schützt die Augen Ihrer Kinder.
- Die augenärztliche Untersuchung ist in JEDEM Lebensalter möglich.
- Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungstermine (10.-14. Lebensmonat bzw. 22.-26. Lebensmonat) sind das absolute Minimum.
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da.